
Kirchensteuer
Aus Kirchensteuereinnahmen finanzieren die Landeskirchen in Deutschland einen Großteil ihrer Arbeit. Der Hebesatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8%, in anderen Landeskirchen 9% der jeweils zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer. Wegen dieser Verknüpfung wird durch die Steuerreform auch die Kirchensteuerlast der Kirchenmitglieder sinken. Übrigens: Nur etwa ein Drittel der Kirchenmitglieder zahlt überhaupt Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommenssteuer (Rentner beispielsweise nicht oder nur wenig). Und: Kirchensteuer und Kirchgeld können bei der Steuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.
Historische Entwicklung
Nach dem Ende der Naturalwirtschaft und Beschlagnahme der kirchlichen Existenzgrundlagen in den Säkularisationen des 16. und. 19. Jahrhunderts wurde die Kirchensteuer durch den Staat ab 1875 eingeführt. Der Unterhalt von Kirchen und Pfarrern sowie die Gemeindegründungen in den neuen Industriestädten wurden dem Staat zu teuer. In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde dieses Finanzsystem insofern fortgeführt als sich der von der Kirche getrennte Staat bereit erklärte, die Kirchensteuer gegen Gebühr einzuziehen und abzuführen. Diese Regelung wurde 1949 in das Grundgesetz übernommen.
Verwendung der Kirchensteuer
Von 100 € Ihrer Kirchensteuer gibt die Bayerische Landeskirche in diesem Jahr aus ...
- 59,26 € für Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer, Erzieherinnen und Diakone, Sozialpädagoginnen und Religionspädagogen, Kirchenmusiker und Pfarramtssekretärinnen, Mesnerinnen und Mesner.
- 14,66 € für Investitionen und laufende Betriebsausgaben in Freizeitheimen und Gemeindehäusern, Altenheimen und Tagungsstätten.
- 20,07 € für überregionale Aufgaben in der Evangelischen Kirche in Deutschland, für den Aufbau im Osten, für die Entwicklung der Dritten Welt
- 6,01 € für Instandsetzungen und Renovierungen sowie für den Abbau von Schulden.
Kirchgeld
In Bayern und Baden-Württemberg wird neben der Kirchensteuer auch Kirchgeld erhoben. Es beträgt im Dekanatsbezirk München nach Einkommen gestaffelt zwischen € 5,- und € 100,- jährlich. Es wird hier von der Gesamtkirchengemeinde erhoben und kommt direkt den einzelnen Kirchengemeinden, diakonischen Projekten und den Evangelischen Diensten (EDM) zu Gute.
Verteilung des Kirchgelds
Das Kirchgeld kommt den einzelnen Kirchengemeinden, übergemeindlichen und diakonischen Einrichtungen zugute:
- Diakonie 28%
- Evangelische Dienste München 12%
- Gemeinden 60%
Kirchgeldaktion 2010
Bisher wurden eingezahlt:
1.132.000,00 € (Stand vom 18.8.2010)
Entwicklung der Ausschüttungssumme (= Kirchgeldreinertrag)
Jahr | Gemeinden | Diakonie | Evang. Dienste | Ausschüttungssumme |
2000 | 332.491 € | 163.680 € | 70.149 € | 566.320 € |
2001 | 296.969 € | 138.586 € | 59.752 € | 495.307 € |
2002 | 287.882 € | 134.345 € | 57.976 € | 480.203 € |
2003 | 293.334 € | 136.889 € | 58.667 € | 488.890 € |
2004 | 678.041 € | 316.419 € | 135.608 € | 1.130.068 € |
2005 | 616.794 € | 287.937 € | 123.359 € | 1.027.990 € |
2006 | 837.757 € | 390.953 € | 167.551 € | 1.396.261 € |
2007 | 618.149 € | 288.469 € | 123.629 € | 1.030.249 € |
2008 | 824.589 € | 384.808 € | 164.917 € | 1.374.315 € |
2009 | 847.832 € | 395.655 € | 169.566 € | 1.413.054 € |
| Gemeinden |
Diakonie | |
Evang. Dienste |
Download Informationen Kirchgeld 2010
Download Kirchensteuererhebungsgesetz
Download Vollzugsbekanntmachung
Weitere Informationen zum wichtigen Thema Kirche und Geld bietet die bayerische Landeskirche
>> Zur Website Kirche und Geld
>> Informationen zur Abgeltungssteuer - Ein neues Verfahren zur Besteuerung von Kapitalerträgen
>> Zur Webste Kirchenabgeltungssteuer
