Gottesdienste unter Auflagen wieder erlaubt

Seit 4. Mai 2020 dürfen im Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirk München wieder Gottesdienste gefeiert werden. Allerdings gelten dafür folgende ab dem 22. Juni folgende Voraussetzungen: Die Besucherzahl ist begrenzt. In den kirchlichen Räumen können sich nur so viele Personen aufhalten, wie Plätze vorhanden sind, die einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen aufweisen. Gottesdienste im Freien sind auf 200 Personen begrenzt; dabei gilt ein Mindestabstand von 1,5 m. Die Gottesdienste dürfen nicht länger als eine Stunde dauern. Die Gottesdienstbesucher*innen sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem sind Infektionsschutzkonzepte für Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen vorgeschrieben. Menschen, die positiv auf COVID-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt wurden, können nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Wir bitten Sie, sich bei Ihrer Kirchengemeinde oder dem Veranstalter vor Ort zu erkundigen, ob und in welcher Form dort Gottesdienste gefeiert werden.