„Ich glaub. Ich wähl.“ – am 21. Oktober 2018 sind Kirchenvorstandswahlen

Unter dem Motto „Ich glaub. Ich wähl.“ finden am Sonntag, 21. Oktober 2018 in über 1500 evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden in Bayern die Kirchenvorstandswahlen statt. Rund 10 Prozent der Mitglieder der bayerischen Landeskirche wählen im Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirk München. Die Kirchenvorstandswahlen 2018 werden als allgemeine Briefwahl durchgeführt. Bis Ende September erhalten alle Wahlberechtigten per Post ihre Wahlunterlagen und können damit per Briefwahl oder am 21. Oktober im Wahllokal in ihrer Gemeinde ihre Stimmen abgeben.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag ihr 14. Lebensjahr vollendet haben und konfirmiert sind, oder Kirchenmitglieder ab 16 Jahren. „Wir hoffen, dass sich möglichst viele Mitglieder an der Wahl beteiligen“, wünscht sich Stadtdekanin Barbara Kittelberger, „so geben wir der evangelischen Kirche in München eine Stimme“. Der Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde besteht je nach Gemeindegröße aus vier bis fünfzehn gewählten und berufenen Mitgliedern sowie Pfarrerinnen und Pfarrern. Sie leiten gemeinsam für sechs Jahre ihre Gemeinde und entscheiden dort über alle wesentlichen Fragen.

Zu den Aufgaben eines Kirchenvorstandes gehört es, bei der Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde mitzuwirken. Er ist an Personalentscheidungen beteiligt und überwacht den Haushalt. Er legt die Schwerpunkte der Gemeindearbeit fest – wie beispielsweise die Gewichtung der Kirchenmusik, der Jugendarbeit oder der diakonischen Arbeit vor Ort. Auch über Baumaßnahmen und die Nutzung kirchlicher Gebäude entscheidet er mit. Die evangelische Kirche hat ein demokratisches Kirchenverständnis. So wie die Kirchenvorsteher werden auch die anderen Gremien demokratisch gewählt. Damit gehört es zudem zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes, einzelne Mitglieder in die regionalen Kirchenparlamente, die Synoden, zu entsenden.


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Gabriele März
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit