Staatliches Verbot betrifft alle kirchlichen Veranstaltungen

Am Montag 23. März haben Bund und Länder „Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften“ bis auf weiteres verboten. Gemäß dieser staatlichen Anordnung dürfen ab sofort bis zum 19. April 2020 keine Gottesdienste und Andachten mehr stattfinden, auch nicht in der Karwoche und an Ostern. Das gilt auch für Konfirmationen, Trauungen und Taufen, mit Ausnahme von Bestattungen. Dieses staatlich angeordnete Verbot bedeutet, dass auch Konzerte, Chöre, Gruppen, Kreise, Freizeiten und andere kirchliche Veranstaltungen nicht mehr stattfinden können. Bei Fragen bitten wir Sie, sich beim Veranstalter vor Ort zu erkundigen.