Kirchensteuer und Kirchgeld

Was ist das Kirchgeld?

Beim Kirchgeld handelt es sich um eine Steuer, die den Kirchengemeinden vor Ort zugutekommt, eine Ortskirchensteuer. In Bayern werden von den Kirchenmitgliedern nur 8 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer als Kirchensteuer erhoben, in den meisten anderen Bundesländern hingegen 9 Prozent. Da der finanzielle Bedarf für die Aufgaben der Kirche in Bayern jedoch nicht geringer ist, wird in Bayern das Kirchgeld für die Belange der Kirchengemeinden erhoben. Die Kirchengemeinden werden dadurch in ihrer Eigenständigkeit und Handlungsfreiheit gestärkt und können abhängig von den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen Schwerpunkte in ihrer Arbeit setzen.

Die Erhebung von Kirchensteuern und somit auch des Kirchgeldes ist den Kirchen durch das Grundgesetz und die Bayerischen Verfassung gewährleistet, um die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Kirchen zu stärken. Hierdurch werden erhebliche Verluste durch Enteignungen in früheren Jahrhunderten ausgeglichen. Der Staat anerkennt dadurch gleichzeitig, dass die Kirchen und andere Religionsgemeinschaften einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und ihren inneren Zusammenhalt leisten. Einzelheiten sind im Bayerischen Kirchensteuergesetz geregelt. Hierzu hat die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern Ausführungsbestimmungen erlassen. (siehe unten)
 

Wer ist kirchgeldpflichtig?

Kirchgeldpflichtig sind alle über achtzehn Jahre alten Kirchenmitglieder, die am 1. Januar ihren Wohnsitz im Bereich der Gesamtkirchengemeinde (die dem Gebiet des Dekanatsbezirks entspricht) haben, eigene Einkünfte oder Bezüge besitzen, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind (hierzu zählen auch Renten, Stipendien und Unterhaltsansprüche) und diese einen Betrag, der nicht besteuert wird, den sog. Grundfreibetrag gemäß § 32 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, übersteigen.
 

Wie wird das Kirchgeld erhoben?

Die Aufforderung zur Zahlung des Kirchgeldes erfolgt mit dem Kirchgeldbrief, der über die Verwendung des Kirchgeldes informiert und ausführlich die Rechtsgrundlagen darstellt. Anhand der dort abgebildeten Staffelung kann jede/r selbst einschätzen, in welcher Höhe Kirchgeld zu zahlen ist. Unter bestimmten, im Kirchgeldbrief genannten Umständen kann man auch von der Verpflichtung zur Zahlung des Kirchgeldes befreit werden.
 

Für was wird das Kirchgeld verwendet?

Das Kirchgeld wird im Dekanatsbezirk München nach einem von der Dekanatssynode festgelegten Schlüssel an die Kirchengemeinden, die Diakonie und an die übergemeindlichen Dienste (z.B. Beratungsstellen) verteilt.
 

Wie hoch ist das Kirchgeld?

Das Kirchgeld beträgt im Dekanatsbezirk München nach Einkommen gestaffelt zwischen € 5,- und € 120,- jährlich. Es wird hier von der Gesamtkirchengemeinde erhoben und kommt den einzelnen Kirchengemeinden, diakonischen Projekten und den Evangelischen Diensten (EDM) zu Gute.

Jahr Gemeinden Diakonie Evang. Dienste Ausschüttungssumme
2015 846.982 € 395.258 € 169.396 € 1.411.637 €
2016 1.069.208 € 498.963 € 213.841 € 1.782.014 €
2017 1.105.247 € 515.781 € 221.049 € 1.842.078 €
2018 1.147.832 € 495.143 € 134.000 € 1.776.975 €
2019 1.169.850 € 506.935 € 136.482 € 1.949.750 €
2020 1.208.011 € 523.471 € 140.934 € 2.013.351 €
2021 1.324.279 € 573.854 € 154.499 € 2.207.132 €
2022 1.213.108 € 525.681 € 141.529 € 2.129.284 €

 

Verteilung des Kirchgelds

Das Kirchgeld kommt den einzelnen Kirchengemeinden, übergemeindlichen und diakonischen Einrichtungen zugute:


Kirchgeldaktion 2023

Bisher wurden eingezahlt:
€ 2.128.753,91 € (Stand vom 4.12.2023)
Entwicklung der Ausschüttungssumme

Bankverbindung

Zur Überweisung des Kirchgeldes verwenden Sie bitte folgende Kontoverbindung:

Evangelisch-Lutherische Gesamtkirchengemeinde München
Evangelische Bank eG
IBAN DE 36 5206 0410 0201 4018 15
BIC GENODEF1EK1

Bitte geben Sie unbedingt Ihre Kirchgeldnummer an. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, nennen Sie bitte Ihren Namen, Vornamen sowie Ihr Geburtsdatum.
 

Informationen zum Kirchgeld 2023:
 


Weitere Informationen zum wichtigen Thema Kirche und Geld bietet die bayerische Landeskirche: www.kirche-und-geld.de

Mehr Informationen zum Kirchenrecht unter: www.kirchenrecht-ekd.de