MAV – Die Mitarbeitervertretung im Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirk München
Aufgaben und Kontakt
Im Kirchenrecht der Evangelischen Kirche ist festgehalten, dass für die Mitarbeitenden aller Dienststellen der Kirche und Einrichtungen der Diakonie Mitarbeitervertretungen zu bilden sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind grundsätzlich alle Beschäftigten, unbeschadet ihrer Arbeitszeit.
Die MAV hat ein Recht mit zu beraten bei:
- Auflösung, Verlegung von Dienststellen
- Außerordentlicher Kündigung
- Kündigung innerhalb der Probezeit
- Versetzung und Abordnung
Sie hat ein Mitbestimmungsrecht bei:
- Einstellungen
- ordentlicher Kündigung
- Ein- und Höhergruppierung
- Beförderung
- Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit
- Gestaltung der Arbeitszeit
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
Darüber hinaus kann sie:
- Vermittlungsgespräche führen
- Auskünfte geben zu Urlaubsansprüchen u.a.
- in arbeitsrechtlichen Belangen beraten