Stellungnahme zur Rücklagenverwaltung im Kirchengemeindeamt des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks München

München, 29. Januar 2014

Die Rücklagen des Evangelisch-Lutherischen Dekanatsbezirks München und verschiedener evangelischer Kirchengemeinden und Einrichtungen im Dekanatsbezirk werden in der Finanz- und Personalabteilung des Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeindeamtes München verwaltet. Die Anlage dieser Rücklagen orientiert sich an den Richtlinien der Landeskirche, die sich unter anderem zur Bewahrung der Schöpfung für Investitionen in Unternehmen aus ökologisch nachhaltigen Branchen einsetzt. Darüber hinaus wurde vom Kirchengemeindeamt ein Kriterienkatalog zur Beurteilung von Unternehmen erstellt, die für Geldanlagen nach ethischen Grundsätzen in Frage kommen.

Entsprechend wurden in den vergangenen Jahren verschiedene mittelständische Unternehmen aus ökologisch nachhaltigen Branchen ausgewählt, bei denen die Rücklagen angelegt wurden. Aufgrund des wirtschaftlichen Einbruchs bei mittelständischen Unternehmen der Branchen Solar, Wind, Wasser und Müllrecycling hat im Juli 2013 eines dieser Unternehmen, bei denen das Kirchengemeindeamt eine halbe Million Euro in Anleihen investiert hatte, Insolvenz angemeldet. Von Oktober bis Dezember haben drei weitere Unternehmen aus diesen Branchen, bei denen Anleihen in Höhe von 5 Millionen Euro getätigt wurden, Insolvenz angemeldet.

Der Dekanatsbezirk München hat umgehend seine Ansprüche bei den Gläubigerversammlungen geltend gemacht. Parallel dazu wurde die Aufsichtsbehörde im Landeskirchenamt über die ausfallgefährdeten Unternehmensanleihen informiert. Diese hat eine Sonderprüfung in Gang gesetzt, die derzeit noch andauert. Darüber hinaus wurde das Anlagespektrum überprüft und zeitnah strategisch neu aufgestellt. Die Anlagestrategie wird unter anderem eine noch breitere Streuung der Investitionen umfassen. Darüber hinaus wird die Höhe der Investitionen bei einzelnen Unternehmen und auch in spezifische Branchen begrenzt.

Die Rücklagen der Kirchengemeinden sind davon nicht betroffen. Das gilt auch für die rechtsverbindlichen Rücklagen der Dienste und Einrichtungen im Dekanatsbezirk, die vom Kirchengemeindeamt verwaltet werden. Bis zum Abschluss der Prüfung wurde der verantwortliche Leiter der Abteilung Finanz- und Personalwesen im Kirchengemeindeamt München von seinen Funktionen entbunden.